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   BGH, 07.04.2010 - 3 StR 91/10   

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https://dejure.org/2010,8264
BGH, 07.04.2010 - 3 StR 91/10 (https://dejure.org/2010,8264)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2010 - 3 StR 91/10 (https://dejure.org/2010,8264)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2010 - 3 StR 91/10 (https://dejure.org/2010,8264)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfung von Ausführungen eines Strafgerichts hinsichtlich des Vorliegens bzw. des Nichtvorliegens eines Hangs zum Alkohol; Rechtmäßigkeit der Entscheidung eines Strafgerichts hinsichtlich der Nichtunterbringung eines Straftäters mit Alkoholproblemen in einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 64
    Überprüfung von Ausführungen eines Strafgerichts hinsichtlich des Vorliegens bzw. des Nichtvorliegens eines Hangs zum Alkohol; Rechtmäßigkeit der Entscheidung eines Strafgerichts hinsichtlich der Nichtunterbringung eines Straftäters mit Alkoholproblemen in einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 3 StR 91/10
    Der Angeklagte hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 3 StR 91/10
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107; 2009, 48).
  • BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08

    Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 3 StR 91/10
    Soweit der Generalbundesanwalt ausgeführt hat, der Beschwerdeführer sei durch die Nichtanordnung der Maßregel nicht beschwert, verweist der Senat auf seine Ausführungen in der Entscheidung vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08 (BGHR StGB § 64 Ablehnung 11).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 3 StR 91/10
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107; 2009, 48).
  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08

    Begründung der Verfahrensrüge (Ablehnung eines Beweisantrags; Besetzungsrüge;

    Auszug aus BGH, 07.04.2010 - 3 StR 91/10
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107; 2009, 48).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 173/11

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Unterbringung in einem psychiatrischen

    All dies spricht dafür, dass der Angeklagte eine ihn treibende oder beherrschende Neigung hat, Alkohol in einem Umfang zu konsumieren, durch welchen Gesundheit, Arbeits- oder Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2010 - 3 StR 91/10; Beschluss vom 31. März 2011 - 1 StR 109/11, NStZ-RR 2011, 242).
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